Schutzkonzept gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt im Delbrücker Sportclub
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Vorwort
1.2 Definitionen
1.2.1 Sexualisierte Gewalt
1.2.2 Interpersonelle Gewalt
1.3 Ziele des Schutzkonzepts
1.4 Spezifische Risikofaktoren
1.4.1 Vielfältige Gelände- und Raumsituationen
1.4.2 Ehrenamtliches Fundament
2. Prävention
2.1.1 Erweitertes Führungszeugnis
2.1.2 Qualitätsmanagement
2.2 Maßnahmen und Handlungsleitfäden zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt
2.2.1 Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
2.2.1.1 Körperliche Kontakte
2.2.1.2 Umkleide- und Duschsituationen
2.2.1.3 Umgang mit Foto- und Videomaterial
2.2.1.4 Weitläufiges und offenes Gelände
2.2.1.5 Maßnahmen mit Übernachtung
2.2.1.6 Fahrten /Mitnahme
2.2.1.7 Geschenke und kleine Aufmerksamkeiten
2.2.1.8 Bereitschaft zu Gesprächen
2.2.1.9 Transparenz im pädagogischen Handeln
2.3 Ansprechpartner*innen im Verein
2.3.1 Aufgabenprofil Ansprechpartner*innen
2.3.2 Intervention: hinsehen – wahrnehmen – handeln!
3. Beschwerdesystem
3.1 Öffentlicher Bereich
3.1.1 Vertraulich geschützter Bereich
3.2 Handlungs- und Verhaltensempfehlungen
1. Einleitung
1.1 Vorwort
Das nachfolgende Schutzkonzept des Delbrücker SC gegen sexualisierte
und interpersonelle Gewalt verstehen wir als einen wichtigen Beitrag zu diesen Grundsätzen. Wichtige Impulse entstanden aus der engen Zusammenarbeit mit dem KreisSportBund Paderborn (KSB).
‚, Wir verurteilen und distanzieren uns von jeglicher Art
der Gewalt, sei sie körperlicher, psychischer oder sexualisierter Form.“,
Wir positionieren uns auch entsprechend in unserer Vereinssatzung und Jugendordnung gegen jegliche Art von Gewalt im Sport.
Dieses Schutzkonzept wird vom Vorstand des Delbrücker-Sport-Club mitgetragen und gelebt. Ein entsprechender formaler Beschluss ist zusammen mit dem Schutzkonzept selbst auf unserer Homepage (www.delbruecker-sc.de) einsichtig. Das Schutzkonzept steht dort zudem als Download zur Verfügung.
1.2 Definitionen
1.2.1 Sexualisierte Gewalt
Laut dem Gesetz wird sexualisierte Gewalt als „Nötigung zu sexuellen Handlungen mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist“ definiert.
Dabei geht es aber nicht nur um strafrechtlich relevante Handlungen und Übergriffe, sondern auch um Grenzverletzungen. Darunter versteht man Verhaltensweisen, die die körperlichen, psychischen oder Schamgrenzen anderer überschreiten, ohne bereits einen sexuellen Übergriff oder strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt darzustellen. Grenzverletzungen werden meist unabsichtlich verübt, können subjektiv aber als sehr unangenehm erlebt werden, wie beispielsweise das Betreten von Duschräumen.
1.2.2 Interpersonelle Gewalt
„Gewalt ist der absichtliche Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem Zwang oder psychischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, die entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklungen oder Deprivation führt.“ (WHO, 2002)
1.3 Ziele des Schutzkonzepts:
Grundsätzliches Ziel des Schutzkonzeptes ist es, den Delbrücker SC zu einem sicheren Ort zu machen. Mithilfe von verschiedenen Präventions- und Interventionsmaßnahmen, die im
Schutzkonzept festgeschrieben sind, möchten wir jegliche Art von Gewalt verhindern. Daneben bietet das Schutzkonzept Handlungsleitfäden für den Verdachtsfall, Verhaltensleitlinien und Informationen rund um das Thema sexualisierte und interpersonelle Gewalt. Das Schutzkonzept ist öffentlich einsehbar und soll Täter*innen abhalten, im Delbrücker SC Gewalt gegenüber anderen auszuüben.
1.4 Spezifische Risikofaktoren
Ein wirksames Schutzkonzept muss an den spezifischen Bedingungen und Strukturen des Delbrücker SC ansetzen. Mithilfe einer Risikoanalyse konnte der Vorstand in Zusammenarbeit mit verschiedenen Vereinsmitgliedern die, für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Delbrücker SC, relevanten Punkte herausarbeiten
1.4.1 Vielfältige Gelände- und Raumsituationen
Das neue Vereinsheim, Parkplatz, und Spiel- und Trainingsplätze bilden ein vielgestaltiges Vereinsgelände, dass zu einer verschiedenartigen Nutzung einladen soll.
1.4.2 Ehrenamtliches Fundament
Das Fundament der Vereinsarbeit des Delbrücker SC bildet das Ehrenamt
2. Prävention
2.1.1 Erweitertes Führungszeugnis
Unser Ziel ist es, alle drei Jahre die erweiterten Führungszeugnisse aller ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen im Kinder- und Jugendbereich sowie im Erwachsenenbereich zu sichten und zu dokumentieren. Alle Mitarbeiter erhalten dafür ein Dokument vom Verein, mit welchem sie das erweiterte Führungszeugnis bei der Stadt beantragen können.
2.1.2 Qualitätsmanagement
Das Schutzkonzept soll regelmäßig auf seine Aktualität, Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit überprüft werden. Bei Notwendigkeit werden die Vereinssatzung und Jugendordnung angepasst.
2.2 Maßnahmen und Handlungsleitfäden zur Verhinderung von sexualisierter und interpersoneller Gewalt
Der Delbrücker SC strebt eine offene Haltung gegenüber unterschiedlichen Menschengruppen an. Unsere Willkommenskultur ist breit gefächert – Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen. Uns ist es ein hohes Anliegen jedem Menschen mit Respekt, Wertschätzung und Vertrauen gegenüberzutreten. Wir versuchen unsererseits keine diskriminierenden Unterschiede zwischen Menschengruppen zu machen. Unsere Kinder- und Jugendarbeit im Fußball wird gelebt, indem es unterschiedliche Trainingsangebote für alle Altersklassen gibt.
Uns ist es im hohen Maße wichtig, Räume für Kommunikation zu schaffen.
2.2.1 Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 2.2.1.1 Körperliche Kontakte
Körperliche Kontakte zu den uns Anvertrauten z.B. in Form von Gratulationen, Ermunterungen oder Trösten sollten das pädagogische Maß nicht überschreiten. Körperliche Kontakte darüber hinaus sind mit den Kindern oder Jugendlichen abzusprechen. Auch Grenzüberschreitungen unter den Kindern und Jugendlichen sollen wahrgenommen und thematisiert werden.
2.2.1.2Umkleide - und Duschsituationen
Während des Umziehens sind die Trainer*innen / Betreuer*innen nicht in den Umkleideräumen anwesend – es sei denn, die Hilfestellungen bei den Jüngeren oder die Aufrechterhaltung des geordneten Zusammenlebens erfordert dies. Bei notwendigen Hilfestellungen werden in erster Linie die Erziehungsberechtigten angesprochen und gebeten. Sollte dies nicht möglich sein (Abwesenheit), achten wir darauf, dass wir keiner „,vier Augen Situation“ unterliegen. Das gemeinsame Duschen mit den Kindern und Jugendlichen ist untersagt. Wir fertigen kein Foto- oder Videomaterial in den Umkleideräumen oder Duschen an.
2.2.1.3 Umgang mit Foto - und Videomaterial
Fotos und Videos der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen werden nur zu vereinsinternen Zwecken veröffentlicht. Dies ist nur in Absprache mit dem Kind oder Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten möglich. Wir weisen die Erziehungsberechtigten darauf hin, dass Fotos, auf denen andere als die eigenen Kinder zu sehen sind, nicht in den sozialen Medien veröffentlicht werden sollen. Wir sind achtsam gegenüber Personen, die ungefragt Fotos von Kindern oder Jugendlichen unserer Teams machen.
2.2.1.4 Weitläufiges und offenes Gelände
Unser Gelände ist weitläufig und offen. Dies unterstreicht nochmals unsere Willkommenskultur. Durch Ansprache der Erziehungsberechtigten z.B. bei Bring- und Abholzeiten der Kinder und Jugendlichen möchten wir eine Sensibilisierung herstellen, dass alle Erwachsenen mit offenen Augen über das Gelände gehen und aufmerksam sind.
2.2.1.5 Maßnahmen mit Übernachtung
Wir übernachten nicht mit den Kindern und Jugendlichen in gemeinsamen Räumen.
2.2.1.6 Fahrten/Mitnahme
Kinder und Jugendliche werden von uns grundsätzlich nicht mit in den Privatbereich (Haus, Wohnung, etc.) der Trainer*innen, Betreuer*innen, und weiterer Mitarbeiter*innen mitgenommen. Für jegliche Arten von Fahrten (Training, Theater, Kindergruppe, etc.) wird im Vorfeld eine mündliche Absprache mit den Erziehungsberechtigten getroffen. Für diese Aufgabe ist uns die Vertrauensebene untereinander sehr wichtig. Wir versuchen die Zeit bei Mitnahme von Kindern und Jugendlichen so kurz wie möglich zu halten (das mitgenommene Kind oder Jugendlicher wird als erstes nach Hause gebracht). Der direkte Weg nach Hause ist zwingend nötig. Auch Erziehungsberechtigte untereinander helfen sich beim Fahren.
2.2.1.7 Geschenke und kleine Aufmerksamkeiten
Persönliche Geschenke an und von Einzelnen fördern Abhängigkeiten und sollten deshalb vermieden oder zumindest transparent gehalten werden.
2.2.1.8 Bereitschaft zu Gesprächen
Wir gehen offen miteinander um, indem wir Situationen, welche wir auf dem Sportplatz und dem übrigen Gelände beobachten, ansprechen. Auffälligkeiten (positiv/ negativ) werden offen angesprochen und geklärt.
2.2.1.9 Transparenz im pädagogischen Handeln
Weichen wir von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindestens einer* einem weiteren Trainer* in, Betreuer* in oder weiteren Mitarbeiter*innen des Vereins abzusprechen. Auch im Nachhinein besteht die Möglichkeit das Gespräch zu suchen.
2.3 Ansprechpartner*innen im Verein
Michael Hartmann
0172-7187056
hartmann-michael@posteo.de
Lisa Gabriel
0176/62546868
lisaO612@icloud.com
2.3.1 Aufgabenprofil Ansprechpartner*innen
Die Ansprechpersonen des Delbrücker SC dienen als verlässliche Ansprechpartner*innen zu dem Thema „sexualisierte und interpersonelle Gewalt im Sport“, an die sich Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) sowie deren Angehörige, zur Prävention oder Intervention, wenden können. Im Folgenden ist das Aufgabenprofil der Ansprechpersonen dargestellt:
- Verbindungsstelle zwischen Betroffenen und Vereinsvorstand
- Der Vorstand wird nur nach Absprache mit einer Beratungsstelle informiert
- Unterstützung der Verantwortlichen für Pressearbeit zur Darstellung der Präventions-und Interventionsmaßnahmen in der Öffentlichkeit.
- Anlaufstelle für alle Vereinsmitglieder, Betroffenen, Ehrenamtlichen, Mitarbeiter* innen sowie deren Angehörige
- Einleitung von Interventionsmaßnahmen im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachtes entsprechend der Handlungs- und Verhaltensempfehlungen
- Nach Bedarf Kooperation mit dem Vorstand bei Gesprächen über die Eignung von Ehrenamtlichen, Mitarbeiter*innen
- Sensibilisierung aller Ehrenamtlichen, Vereinsmitglieder, Mitarbeiter*innen
3. Intervention: hinsehen - wahrnehmen - handeln!
Intervention beinhaltet alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, etwaige Vorfälle von sexualisierter und interpersoneller Gewalt zu beenden und die Betroffenen zu schützen. Gleichwohl gehört auch das Einschätzen und Einordnen von Vermutungen und Verdachtsäußerungen unter Einbeziehung professioneller Institutionen und Fachberatungsstellen dazu.
Die Konfrontation mit einem Fall verschiedenster Gewalt löst zwangsläufig die unterschiedlichsten Emotionen aus: Wut, Betroffenheit, Angst, Ohnmacht oder auch Hilflosigkeit.
Der Delbrücker SC gibt hiermit einen „Leitfaden“ an die Hand, wodurch ein Handeln im Fall eines Verdachts von Gewalt klar definiert ist.
Grundsätzlich gibt es eine Handlungspflicht, Erwachsene müssen hier Verantwortung übernehmen. Überforderungen in dieser Situation und Loyalitätskonflikte können zu Fehleinschätzungen und Fehlverhalten führen, die Opfer weiteren Risiken aussetzen, sie belasten oder ihr Persönlichkeitsrecht verletzen.
Damit betroffene oder beobachtende Personen eine Möglichkeit haben sich zu äußern, gibt es beim Delbrücker SC mehrere Möglichkeiten der Beratung und Beschwerde. Grundsätzlich gilt es, immer die Handlungs- und Verhaltensempfehlungen zu beachten.
3.1 Beschwerdesystem
Das Beschwerdesystem soll als niederschwelliges Angebot leicht erreichbar sein und anonym verwendet werden können. Auf Wunsch der Meldenden muss ein gesicherter Weg der offenen Beschwerde eingerichtet werden. Daher soll das Beschwerdesystem aus einem vertraulich geschützten und einem öffentlichen Bereich bestehen.
3.1.1 Öffentlicher Bereich
Für den Weg der anonymen Beschwerde in Bezug auf Grenzüberschreitungen gibt es folgende Möglichkeiten:
- E-Mail Adresse zur Kontaktaufnahme: wir-gegen-gewalt@delbruecker-sc.de
- Kontaktformular auf der Website: www.delbruecker-sc.de
- Nummer gegen Kummer (Für Kinder: 116111 / Für Eltern: 0800/1110550)
- Ansprechpartner*innen (siehe Prävention – Ansprechpartner*innen)
- Spezialisierte Fachberatungsstelle Belladonna, Westernstraße28, 33098 Paderborn, Tel.:05251/12196-19, E-Mail: belladonna@skf-paderborn.de
- Jugendamt Paderborn, Aldegreverstr. 10 – 14, 33102 Paderborn, Tel.: 05251/308-5188 oder 05251/308-0, E-Mail: kindesschutz@kreis-paderborn.de
Diese Beschwerden werden von den Ansprechpartner*innen des Vereins aufgenommen, bewertet und nach Rücksprache mit den Betroffenen werden weitere Maßnahmen eingeleitet.
Grundsätzlich werden die Beschwerden vertraulich behandelt.
3.1.2 Vertraulich geschützter Bereich
Bei weitreichenden Anschuldigungen oder auf Wunsch der Meldenden greift das vertraulich
geschützte System. Dazu gehören die direkten Ansprechpartner* innen des Delbrücker SC. Hier werden alle Meldungen vertraulich behandelt und das weitere Vorgehen eng mit der*dem Meldenden abgestimmt.
Folgende Personen sind aktuell Ansprechpartner*innen im Verein:
Michael Hartmann
0172-7187056
hartmann-michael@posteo.de
Lisa Gabriel
0176/62546868
lisaO612@icloud.com
3.2 Handlungs- und Verhaltensempfehlungen
Folgende allgemeine Handlungs und Verhaltensempfehlungen dienen der Orientierung, wenn sich uns Kinder, Jugendliche oder Erwachsene anvertrauen oder wenn wir mit einem Fall verschiedenster Gewalt konfrontiert werden:
1. Ruhe bewahren
2. Wir dokumentieren die Feststellungen bzw. Informationen: Dazu gehören Zeitpunkt, Art der Feststellung beziehungsweise wörtlicher Inhalt der Information. Wir schreiben die reinen Informationen auf, ohne Interpretation (!) und ohne Nachfrage.
3. Es ist wichtig, dass wir den Schilderungen der Betroffenen zuhören und ihnen Glauben schenken.
4. Wir geben die Zusage, dass alle weiteren Schritte, z.B. die Information an die Erziehungsberechtigten (sofern sie nicht als Täter* in in Frage kommen), in Absprache erfolgen. An keiner Stelle dürfen wir „über den Kopf“ der* des Betroffenen handeln. Wir geben keine Versprechungen ab, die nicht eingehalten werden können und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Unterstützung bei Fachberatungsstellen holen.
5. Auf keinen Fall dürfen wir die*den Täter*in auf den Verdacht ansprechen.
6. Wir suchen den Kontakt zur*zum Ansprechpartner* in im Verein und nutzen dort die „Erstunterstützung“.
7. Wir planen gemeinsam mit den Ansprechpartner* innen das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen und unter Einschaltung einer Fachberatungsstelle.
8. Wir protokollieren möglichst alle Schritte und Gespräche sehr genau. Möglichst früh sollten eigene und/oder von Dritten geschilderte Beobachtungen, bzw. Erzählungen genau und möglichst wortgetreu protokolliert werden. Die Anfertigung solcher Beobachtungs- und Gedächtnisprotokolle sind sehr gut geeignet, um die wahrgenommenen Verdachtsmomente von Beginn an besser einordnen und bewerten zu können. Diese Dokumentation kann insbesondere dann wichtig werden, wenn sich der Verdacht erhärtet oder bestätigt hat. Die Aufzeichnungen können auch noch Monate oder Jahre später von entscheidendem Wert sein.
- Das Protokoll sollte ausschließlich tatsächlich beobachtete Verhaltensweisen bzw. Aussagen der berichtenden Person enthalten.
- Es sollen keine Mutmaßungen, Schlussfolgerungen oder Interpretationen niedergeschrieben werden.
- Zitate von berichtenden Personen sollten als solche gekennzeichnet werden.
9. Bei einem konkreten Verdacht nimmt der Vorstand mit einem Rechtsbeistand Kontakt auf, damit die „richtigen Schritte“ gegangen werden. Der Vorstand kann sich an das VIBSS (Vereins-, Informations-, Beratungs- und Schulungs-System) wenden oder eine*n eigene*n Rechtsanwältin *Rechtsanwalt wählen. Wir erörtern die weiteren rechtlichen Schritte. Mit der Fachberatungsstelle und dem Kreisjugendamt klären wir, ob die Ermittlungsbehörden, wie Polizei oder Staatsanwaltschaft, eingeschaltet werden müssen. Die Betroffenen bzw. deren gesetzliche Vertreter*innen können eine*n Nebenkläger* innenvertreter*in einschalten. Es gibt in vielen Kommunen auch erfahrene „,Opferanwältinnen *Opferanwälte“. Nach einer*einem derartigen „,Opferanwältin*Opferanwalt“ kann man sich beispielsweise beim Weißen Ring“ erkundigen.
10. Wir müssen überlegen, ob und wie die Öffentlichkeit über diesen Vorfall im Verein informiert werden soll. Um das Vertrauen in die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit wieder herzustellen, kann es sinnvoll sein, zu veröffentlichen, wie wir interveniert haben bzw. wie unsere Präventionsbemühungen aussehen. Wir müssen bedenken, dass jede*r Verdächtige Persönlichkeitsrechte hat, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen können. Wir dürfen auf keinen Fall die* den Verdächtige*n gegenüber der Presse namentlich benennen. Vor der Veröffentlichung einer Pressemitteilung sollten wir diese rechtlich auf eventuelle Verletzungen von Persönlichkeitsrechten überprüfen. Jeder Schritt geschieht immer in Absprachen mit der* dem Betroffenen.
11. Auf jeden Fall sollten wir uns immer professionellen Rat und Hilfe holen.
12. Umgang mit falschem Verdacht:
- Ziel ist die vollständige gesellschaftliche Rehabilitation
- Zuständigkeit liegt beim Vorstand, den Ansprechpartner*innen und dem Arbeitskreis Schutzkonzept
- Alle Beteiligten müssen darüber informiert werden
- Bei dem Prozess die Vertrauensbeziehung wiederherzustellen, ist eine fachliche Begleitung notwendig
WIR GEGEN SEXUALISIERTE UND INTERPERSONELLE GEWALT“
Der Delbrücker Sportclub hat ein Schutzkonzept gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt erstellt. Durch den Satz, „Der Delbrücker-Sport-Club e.V. verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist“, positionieren wir uns auch in unserer Vereinssatzung und Jugendordnung gegen Gewalt im Sport. Lasst uns gemeinsam den Delbrücker SC zu einem sicheren Ort für alle Menschen gestalten. Bei Fragen oder Interesse mitzuwirken, geht auf unsere Ansprechpartner*innen zu.